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Grundrechte

Ein Beitrag aus dem Handbuch Soziale Arbeit, 6. Auflage

von Ingo Richter

E-Book (PDF mit drm)
10 Seiten
Sprache Deutsch
6. Auflage
2018 Ernst Reinhardt Verlag
ISBN 978-3-497-60529-3

Besprechung

Grundrechte sind einerseits nach Art. 1 Abs. 3 GG Verfassungsrechte, die als unmittelbar geltendes Recht alle Staatsorgane der Bundesrepublik binden. Grundrechte gehen andererseits auf philosophische Grundsätze zurück, die als Menschenrechte international anerkannt sind und zu denen sich das Grundgesetz in Art. 1 Abs. 2 bekannt hat. Für die soziale Arbeit sind sie aus verschiedenen Gründen außerordentlich wichtig: Sie sollen gewährleisten, dass jeder sein Leben nach eigenem Willen selbst bestimmen und bewältigen kann. Aus diesem Grunde sichern sie für jedermann das Existenzminimum und schützen durch die Sozialversicherung vor den Lebensrisiken. Sie schützen auch die Familie und regeln das familiäre Zusammenleben. Den Kindern und Jugendlichen geben sie ein Recht auf Betreuung, Erziehung, Bildung und Ausbildung und den Eltern das Elternrecht auf Erziehung ihrer Kinder. Die Betroffenen können sich gegenüber den Mitarbeitern der sozialen Dienste auf ihre Grundrechte berufen und im Streitfalle die Gerichte anrufen. Die Mitarbeiter wiederum müssen die Grundrechte der Betroffenen nicht nur beachten, sondern auch versuchen, ihnen in ihrer Arbeit zur Wirksamkeit zu verhelfen.

Hauptbeschreibung

Grundrechte sind einerseits nach Art. 1 Abs. 3 GG Verfassungsrechte, die als unmittelbar geltendes Recht alle Staatsorgane der Bundesrepublik binden. Grundrechte gehen andererseits auf philosophische Grundsätze zurück, die als Menschenrechte international anerkannt sind und zu denen sich das Grundgesetz in Art. 1 Abs. 2 bekannt hat. Für die soziale Arbeit sind sie aus verschiedenen Gründen außerordentlich wichtig: Sie sollen gewährleisten, dass jeder sein Leben nach eigenem Willen selbst bestimmen und bewältigen kann. Aus diesem Grunde sichern sie für jedermann das Existenzminimum und schützen durch die Sozialversicherung vor den Lebensrisiken. Sie schützen auch die Familie und regeln das familiäre Zusammenleben. Den Kindern und Jugendlichen geben sie ein Recht auf Betreuung, Erziehung, Bildung und Ausbildung und den Eltern das Elternrecht auf Erziehung ihrer Kinder. Die Betroffenen können sich gegenüber den Mitarbeitern der sozialen Dienste auf ihre Grundrechte berufen und im Streitfalle die Gerichte anrufen. Die Mitarbeiter wiederum müssen die Grundrechte der Betroffenen nicht nur beachten, sondern auch versuchen, ihnen in ihrer Arbeit zur Wirksamkeit zu verhelfen.