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Kindschaftsrecht

Ein Beitrag aus dem Handbuch Soziale Arbeit, 6. Auflage

von Nina Oelkers

E-Book (PDF mit drm)
9 Seiten
Sprache Deutsch
6. Auflage
2018 Ernst Reinhardt Verlag
ISBN 978-3-497-60549-1

Besprechung

Grundsätzlich umfasst der gesetzgeberisch nicht definierte Begriff des ,Kindschaftsrechts' Regelungen, welche das Kind und dessen Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Im engeren Sinne geht es um Regelungen des Familienrechts, im weiteren Sinne um alle Regelungen, die an die Verwandtschaft der beteiligten Personen geknüpft sind. Diesem weiter gefassten -- und aus der Perspektive der Sozialen Arbeit anschlussfähigen -- kindschaftsrechtlichen Begriffsverständnis folgend stellt die Verwandtschaft der beteiligten Personen den zentralen Bezugspunkt dar, der u.a. auch im SGB VIII von Relevanz ist. Weitreichende Änderungen im Familienrecht sowie im SGB VIII traten mit der Kindschaftsrechtsreform 1998 in Kraft, mittels derer gesellschaftlichen Entwicklungen wie der Pluralisierung familialer Lebensformen Rechnung getragen wurde. Mit der Kindschaftsrechtsreform wird die Elternschaft anstelle der Ehe zum zentralen Bezugspunkt, wodurch Eltern deutliche Autonomiegewinne bei der Wahl alternativer Elternschafts- bzw. Familienkonstellationen erhalten. Besondere Relevanz für die Soziale Arbeit kommt dem Kindschaftsrecht in der Aufgabenwahrnehmung der Jugendämter zu. Dies betrifft z.B. die Beratung von Eltern in Trennungs- und Scheidungsfällen, aber auch die Mitwirkung des Jugendamtes bei familiengerichtlichen Verfahren. Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe der Vermittlung in strittigen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung des kindlichen Wohlergehens.

Hauptbeschreibung

Grundsätzlich umfasst der gesetzgeberisch nicht definierte Begriff des ,Kindschaftsrechts' Regelungen, welche das Kind und dessen Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Im engeren Sinne geht es um Regelungen des Familienrechts, im weiteren Sinne um alle Regelungen, die an die Verwandtschaft der beteiligten Personen geknüpft sind. Diesem weiter gefassten -- und aus der Perspektive der Sozialen Arbeit anschlussfähigen -- kindschaftsrechtlichen Begriffsverständnis folgend stellt die Verwandtschaft der beteiligten Personen den zentralen Bezugspunkt dar, der u.a. auch im SGB VIII von Relevanz ist. Weitreichende Änderungen im Familienrecht sowie im SGB VIII traten mit der Kindschaftsrechtsreform 1998 in Kraft, mittels derer gesellschaftlichen Entwicklungen wie der Pluralisierung familialer Lebensformen Rechnung getragen wurde. Mit der Kindschaftsrechtsreform wird die Elternschaft anstelle der Ehe zum zentralen Bezugspunkt, wodurch Eltern deutliche Autonomiegewinne bei der Wahl alternativer Elternschafts- bzw. Familienkonstellationen erhalten.
Besondere Relevanz für die Soziale Arbeit kommt dem Kindschaftsrecht in der Aufgabenwahrnehmung der Jugendämter zu. Dies betrifft z.B. die Beratung von Eltern in Trennungs- und Scheidungsfällen, aber auch die Mitwirkung des Jugendamtes bei familiengerichtlichen Verfahren. Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe der Vermittlung in strittigen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung des kindlichen Wohlergehens.