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Jugendarbeit

Ein Beitrag aus dem Handbuch Soziale Arbeit, 6. Auflage

von Werner Lindner

E-Book (PDF mit drm)
7 Seiten
Sprache Deutsch
6. Auflage
2018 Ernst Reinhardt Verlag
ISBN 978-3-497-60539-2

Besprechung

Jugendarbeit ist Bestandteil eines öffentlich zu gewährleistenden Sozialisations-, Erziehungs-, Freizeit- und Bildungsangebotes, welches sich neben Familie und Schule/ Ausbildung/ Arbeitswelt als dritte Säule öffentlicher Daseinsvorsorge konstituiert. Das Arbeitsfeld ist als kommunale Pflichtleistung im Sozialgesetzbuch VIII/ Kinder- und Jugendhilfegesetz über die §§ 11 und 12 definiert. Die Besonderheit der Jugendarbeit liegt zunächst in der Abkehr von Defizitorientierungen sowie in der auf Freiwilligkeit basierenden Teilnahme. Als Aktionsfeld öffentlicher und pädagogischer Aufmerksamkeit speiste sich die Jugendarbeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts zum einen auf der Herausbildung einer staatlichen Jugendpflege, zum anderen auf der Entstehung autonomer Jugendbewegungen; beide Entwicklungsstränge sind bis heute sichtbar, verlaufen jedoch zusehends ineinander. Die weitere Entwicklung dokumentiert diverse Trendwenden und Themenkonjunkturen, die sich in den letzten Jahren insbesondere in der Akzentuierung eines eigenständigen sozialpädagogischen Bildungsauftrages, Aktivitäten der demokratie-fördernden Mitwirkung sowie einer aktualisierten jugendpolitischen Relevanz zeigen. Die empirische Entwicklung dieses Arbeitsfeldes zeigte zuletzt einen deutlichen Abbau, der jedoch weniger gesetzlichen oder sozialpädagogischen Begründungen, sondern vielmehr politisch zweifelhaften Entscheidungen zuzurechnen ist. Insgesamt hat sich die Jugendarbeit des neuen Stellenwertes von Forschung und Empirie, neuerdings aber auch von Lobbyarbeit und Politikberatung im Zuge der Etablierung einer Neuen und Eigenständigen Jugendpolitik vergewissert und ist dabei, diese insbesondere auf der kommunalen Ebene zu qualifizieren.

Hauptbeschreibung

Jugendarbeit ist Bestandteil eines öffentlich zu gewährleistenden Sozialisations-, Erziehungs-, Freizeit- und Bildungsangebotes, welches sich neben Familie und Schule/ Ausbildung/ Arbeitswelt als dritte Säule öffentlicher Daseinsvorsorge konstituiert. Das Arbeitsfeld ist als kommunale Pflichtleistung im Sozialgesetzbuch VIII/ Kinder- und Jugendhilfegesetz über die §§ 11 und 12 definiert. Die Besonderheit der Jugendarbeit liegt zunächst in der Abkehr von Defizitorientierungen sowie in der auf Freiwilligkeit basierenden Teilnahme. Als Aktionsfeld öffentlicher und pädagogischer Aufmerksamkeit speiste sich die Jugendarbeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts zum einen auf der Herausbildung einer staatlichen Jugendpflege, zum anderen auf der Entstehung autonomer Jugendbewegungen; beide Entwicklungsstränge sind bis heute sichtbar, verlaufen jedoch zusehends ineinander. Die weitere Entwicklung dokumentiert diverse Trendwenden und Themenkonjunkturen, die sich in den letzten Jahren insbesondere in der Akzentuierung eines eigenständigen sozialpädagogischen Bildungsauftrages, Aktivitäten der demokratie-fördernden Mitwirkung sowie einer aktualisierten jugendpolitischen Relevanz zeigen. Die empirische Entwicklung dieses Arbeitsfeldes zeigte zuletzt einen deutlichen Abbau, der jedoch weniger gesetzlichen oder sozialpädagogischen Begründungen, sondern vielmehr politisch zweifelhaften Entscheidungen zuzurechnen ist. Insgesamt hat sich die Jugendarbeit des neuen Stellenwertes von Forschung und Empirie, neuerdings aber auch von Lobbyarbeit und Politikberatung im Zuge der Etablierung einer Neuen und Eigenständigen Jugendpolitik vergewissert und ist dabei, diese insbesondere auf der kommunalen Ebene zu qualifizieren.